Falls es jemand über die Feiertage nicht mitbekommen haben sollte; der Landtag NRW hat sowohl eine neue Bau- als auch eine neue Sonderbauverordnung verabschiedet.
Während die SBauVO seit 5. Januar in Kraft ist, hat man sich bei der BauO für ein schrittweise vorgehen entschieden; einige Paragraphen treten demnach in 6 Monate, die restlichen erst in einem Jahr in Kraft (siehe unten).
Die Architektenkammer NRW hat dazu zwei Synopsen veröffentlicht, in denen die alten mit den neuen Fassungen gegenüber gestellt sind.
Gruß
C. Lammer
"§ 90 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschriften
(1) Die §§ 3, 17 bis 25, § 86 Absatz 11 und § 87 treten sechs Monate nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 3 und 20 bis 28 der Landesbauordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294) geändert worden ist, außer Kraft.
Im Übrigen tritt das Gesetz zwölf Monate nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesbauordnung
in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000, mit Ausnahme ihres § 51, außer Kraft. § 51 der Landesbauordnung
in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 tritt zum 01.01.2019 außer Kraft.
Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Bauaufsichtsbehörden in Gebieten, für die die zuständige Kommune keine Satzung über notwendige Stellplätze oder Fahrradabstellplätze erlassen hat, diese Vorschrift anzuwenden."