Hallo Herr Bärschmann,
Aussage: Landesbauordnung …. = BS-Konzept von der Stange
Die Landesbauordnung geben eine Vielzahl von Schutzzielen vor, die beim Bauen zu beachten sind (Standsicherheit, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brandschutz, Wärmeschutz, Gesundheitsschutz,….etc.). Sie konkretisieren keine Gefahren.
Um diese Schutzziele umzusetzen wird auf zu beachtende technische Baubestimmungen, auf materielle Anforderungen, auf Sonderbauvorschriften etc. als zu berücksichtigen hingewiesen.
Die angefügten materiellen Anforderungen beinhalten eigentlich hier konkretisierte einzelne kleine Schutzziele, die nicht namentlich genannt werden, die man sich aber aus der Anforderung z.T. ermitteln kann. Hinterfragen der Anforderungen macht hier Sinn um das Schutzziel zu erkennen.
NEIN, die Anforderungen der LBO sind kein BS-Konzept von der Stange. Die Anforderungen beinhalten nicht namentlich angeführte kleinere Schutzziele, die man unbedingt im einzelnen kennen sollte!, sonst erschließt man sich nicht den Sinn des Baurechts.
Die materiellen Anforderungen sind quasi Ausdruck von kleineren bestimmten Schutzzielen, sie haben einen bestimmten Zweck, den man kennen sollte. Hinter jeder Anforderung versteckt sich ein nicht namentlich genanntes Schutzziel.
Bsp.: Warum Notwendiger Flur… notwendiger Flur Büroeinheit > 400 m² ist erforderlich z.B. für die FW um in einen größeren Brandschutzbereich tief eindringen zu können und nicht gleich durch Flammen oder hohe Temperaturen behindert zu werden (=Ziel/Aufgabe des notwendigen Flurs in einer größeren Büroeinheit). Der Flur darf verrauchen, weil die FW ja mit Atemschutz unterwegs ist. Es sollen jedoch keine brennbaren Stoffe in größerem Ausmaß vorhanden sein, Flammeneinschlag über Türen zulässig, FW ist ja mit Strahlrohr unterwegs.
Jetzt will man auf einen solchen Flur verzichten, muss aber das Schutzziel in jedem Fall einhalten, d.h. ich muss es auf andere Weise sicherstellen, dass die FW Löscharbeiten oder Rettungsmaßnahmen durchführen kann.
Das kann ich z.B. durch Anordnung einer Löschanlage…. Die FW hat dadurch zeitlich gesehen einen Vorteil, da bereits gelöscht wird bevor sie da ist, ein zu erwartendes Szenario ist reduziert.
Oder … das Büro ist ebenerdig, ich komm umfangreich von aussen über Fenster oder/Türen an die Einheit ran, den notwendigen Flur brauch ich nicht, ich kann darauf verzichten.
Bsp. Sicherheitsbeleuchtung im notwendiger Flur eines LBO Gebäudes (kein Sonderbau).
Die LBO fordert eine Sicherheitsbeleuchtung (als materielle Anforderung) lediglich in einem innenliegenden Treppenraum. Die zu beachtenden technischen Baubestimmungen konkretisieren auch keine weiteren Anforderungen. Ergo muss ich davon ausgehen, dass in den sonstigen Bereichen, wie eben in einem notwendigen Flur eine Sicherheitsbeleuchtung nicht erforderlich ist. Insbesondere, dann wenn ich in Sonderbauvorschriften bei Sonderbauten Anforderungen einer Sicherheitsbeleuchtung wiederum finde.
Hat der Gesetzgeber in Wohngebäuden das vergessen, in Sonderbauten nicht? Jetzt muss ich eine fordern?? Das kann nicht sein.
Der Gesetzgeber hat das nicht vergessen. Der will das nicht. Es ist der Sicherheitsstand, den er akzeptiert, den man zu beachten hat, das wäre das gesetzliche Schutzniveau.
Baut man eine Sibe nun ein, dann ist das sicher doll, es macht das Gebäude durchaus sicherer bei Stromausfall, aber die Ausführung liegt über dem geforderten Sicherheitsniveau, sie ist rechtlich nicht erforderlich und kann somit nie Gegenstand eines Mangels in einem Verfahren sein, niemals Gegenstand eines Strafverfahrens sein bei Fehlen einer Sibe.
Sie kann aber Gegenstand ziviler Klagen in Sachen unwirtschaftlicher Planung und Ausführung von Seiten eines Bauherrn sein. Denn ein Planer hat seinem Bauherrn ein wirtschaftliches, genehmigungsfähiges, rechtskonformes Objekt vertraglich in der Regel zu liefern.
Eine rechtlich nicht notwendige Sicherheitseinrichtung, wie eine Sibe würde ich bei Ihnen, beim Planer sofort einklagen.
Und, und ich würde Recht bekommen. Sie würden mir die Rechnung für den Handwerker der Sibe bezahlen, sie würden für einen Rückbau bezahlen und ich würde sie drin lassen und hätte noch zusätzlich Geld bekommen und sogar noch einen Mehrwert an Gebäude.
Solche Verfahren, Bauherr gegen Planer, kenne ich.
Zitat: >>Zwischen den baurechtlichen Forderungen und denen welche sich aus der Nutzung ergeben bestehen sehr wohl erhebliche Unterschiede. .. Teilnahme an Gerichtsverhandlungen..
Diese Aussage versteh ich nicht wirklich.
Die geplante Nutzung ist natürlich die Grundlage für die Genehmigung und den Betrieb. Grundlage ist die korrekte baurechtliche Einstufung, wie GK, Sonderbau etc.
In Bezug auf die geplante Nutzung muss ich die Maßnahmen fest legen, die sich aus den Schutzzielvorgaben der LBO ergeben und aus den kleinen nicht namentlich angeführten Schutzzielen, die ja hinter den materiellen Anforderungen stecken. Das muss ich bei Abweichungen beachten.
Bin ich im Sonderbau Bereich ohne jetzt einer Sonderbauverordnung zu unterliegen, dann orientiere ich mich natürlich an den Anforderungen von existierenden Sonderbauvorschriften. Wäge ab, welche Anforderungen hieraus sinnvoll erscheinen und eben den Schutzziel Vorgaben entsprechen.
Sofern diese Aussage ihren Erfahrungen aus Gerichtsverhandlungen widersprechen, dann wäre es für mich sehr dienlich diese zu erfahren.
Zitat:
>>Außerdem müssen alle Gefahren(einschließlich die vorgenannten Brandgefahren) im Nutzungszeitraum berücksichtigt werden, dann allerdings vom Betreiber des Gebäudes bzw. vom Bauherrn/Arbeitgeber.
??
Also ALLE Gefahren in einem Nutzungszeitraum zu berücksichtigen, diese Aussage versteh ich nicht wirklich. Auch die Gefahr eines zu Tode kommen aus einem Bettensturz (Statistik sagt: ca. 1.000 Tote/Jahr).
Sie beantragen eine bestimmte Nutzung, dieser Nutzung ist ein bestimmtes übliches Gefahrenpotential zu Grunde gelegt bei einer Genehmigung, dann besteht für einen Betreiber die Pflicht diese Nutzung eben einzuhalten. Erfolgt nun etwa eine Nutzungsänderung, = eine Gefahrenlage, die nicht der genehmigten Nutzung entspricht, dann ist das natürlich ein Vergehen gegen die bestehende Baugenehmigung.
Zitat:
>> Im Baurecht werden bewusst nicht mehr alle Gefährdungen berücksichtigt, da entsprechende Regelungen in anderen Vorschriften vorhanden sind.
Eine sehr irreführende Aussage. Das Baurecht ist meiner Auffassung nach ziemlich konkret.
Es werden natürlich keine Gefahren angeführt, es lassen sich überhaupt nicht alle Gefährdungen anführen, das war noch nie so. Es lassen sich aber über die Schutzzieldefinitionen und die materiellen Anforderungen das Sicherheitsniveau festlegen und das ist ja die sinnvolle Vorgehensweise.
`ALLE Gefährdungen ermitteln zu müssen`, das irritiert schon gewaltig.
Gruss aanke