Sehr geehrte Kollegen,
für ein Wohnhaus GK5 (BayBO) wird im EG und KG eine Nutzungsänderung beantragt. In die Nutzungseinheit, die sich im EG und KG befindet wird nun ein ESCAPE Game Room geplant. Hierfür werden die Teilnehmer/Spieler dieses Spiels in Räume eingeschlossen, erst nach der richtigen Beantwortung der Fragen öffnen sich die entsprechenden Türen. Dass die Brandschutzanforderungen trotzdem eingehalten werden müssen ist natürlich keine Frage.
Meine Frage jedoch ist, ob es sich hierbei um einen Sonderbau gemäß Art. 2. (4) 8 BayBO handelt, d. h. ob diese Nutzung mit einer „Spielhalle mit mehr als 150 m²“ gleichgesetzt wird. Bei der entsprechenden Nutzungseinheit werden sich voraussichtlich max. 30 Personen in allen Räumen aufhalten jedoch ist die Nutzfläche im KG in welchem sich die „Spielräume“ befinden wesentlich als 150 m² und im EG „Eingangsbereich“ ca. 160 m².
Vielen Dank für Ihre Einschätzungen.
Stefan Klaus