@IBH-BSB
Guten Tag,
ich möchte auch viel, deswegen kann ich es aber noch lange nicht fordern. Dass gilt auch für die Bauaufsicht.
Diese Forderung verwundert auch deshalb, weil die IndBauRL den Standard der HBO absenkt.
Abschnitt 7 kommt sinnvollerweise nur dann zur Anwendung, wenn die Brandlast (sehr) gering ist. Ansonsten bin ich im Abschnitt 6, und damit auch bei Ihrem "pauschalen Wert".
Bei der Anwendung der IndBauRL und insbesondere beim Abschnitt 7 sind meines Erachtens fundierte Kenntnisse notwendig; darum sollte man sich ggf. auch jemanden mit "ins Boot holen", der Erfahrung im Umgang mit der IndBauRL und der DIN 18230 hat.
Ich würde Ihnen empfehlen, entweder die Halle nach Abschnitt 6 IndBauRL zu beurteilen (K2, für die 40 m² und die Baustoffe bzw. den Feuerwiderstand eine Abweichung - nach der IndBauRL 2000 war dies auch zulässig).
Oder Sie verzichten auf die Erleichterungen nach der IndBauRL und beurteilen nach der HBO.
Gruß
C. Lammer
P.S. Ich möchte meinen Beitrag Ihnen gegenüber nicht als despektierlich verstanden wissen, sondern als guten Rat.
P.S. Ich verstehe meinen Beitrag nicht alss dispektierlich, sondern als guten Rat.