Hallo Brandwart,
da offenbart sich die Verwirrung zwischen Fluchtweg und Rettungsweg. Der 1. RW muss über notwendige Flure, notwendige Treppen oder direkt ins Freie führen. Rettungswege im Sinne der BauO sind notwendige Flure, notwendige Treppen oder das anleiterbare Fenster. Wenn in Nutzungseinheiten kein notwendiger Flur erforderlich ist, beginnt der RW an der Wohnungstür, der Fluchtweg aber im entferntesten Raum. Sonst würde es ja auch heißen: „Für jeden Aufenthaltsraum müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein.“ – Und das ist Quatsch.
Im Gegensatz dazu sprechen Sonderbaurichtlinien auch von Rettungswegen innerhalb der Nutzungseinheit wie z. B. Hauptgänge in den Produktions- und Lagerräumen in Industriebauten und frei zu haltenden Gänge und Stufengänge in Versammlungsräumen. Dem entsprechend gibt es RW gemäß BauO und RW gemäß Sonder-BauO.
m.f.G.
U. Drechsler