Hallo Herr Trettin,
wie so oft im Brandschutz: "Es kommt darauf an..."
Unter anderem hängt dieses davon ab, ob die Wände tragend / nichttragend sind, welche Feuerwiderstandsdauer sie aufweisen müssen und, falls sie tragend sind, wie sie statisch ausgelastet sind. Wenn es sich um eine echte Brandabschnittstrennung handeln soll, müssten es sogar Brandwände sein. Hier ist die 11,5 cm Wand gar nicht zulässig.
Genau Angaben hierzu finden Sie in der DIN 4102-4 Tabellen 38-45.
Sie sehen schon, viele neue Fragen, die sich, denke ich, hier nicht abschließend klären lassen. Sie sollten daher einen kompetenten Planer/Sachverständigen in Ihrer Nähe zu Rate ziehen.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer