Guten Tag zusammen,
ich habe ein Problem aus dem Bereich Industriebau, das nicht neu ist:
Bemessung der Brandabschnittsgröße (nach IndBauRL Abschnitt 6: Sicherheitskategorie K.1) im Fall einer Produktions- und Lagerhalle, die in Mischbauweise errichtet ist und nun erweitert wird.
Das Hallentragwerk besteht aus Stahlbeton- und Stahlstützen und darauf aufgelegten BSH-Bindern (also eine Kombination aus Traggliedern mit Feuerwiderstand F30, teilweise brennbar, und Traggliedern ohne Feuerwiderstand, eben die Stahlbauteile). Die Erweiterung soll einfach die bestehende Konstruktion weiterführen.
Was ist nun für die Bemessung der Brandabschnittsgröße heranzuziehen? Nichtbrennbar oder feuerhemmend ?
Mit den besten Grüßen
A. Rudolf