Guten Tag,
ich melde mich hier als Bauherr zu Wort und würde mich freuen, wenn ich von den Forumsmitgliedern eine Einschätzung zu folgender Frage erhalten könnte.
Ausgangssituation:
- Mehrfamilienhaus in Hannover (Niedersachsen)
- Baujahr 1920
- Sechs Wohneinheiten
- 380qm Wohnfläche insgesamt
- Höhe OKFF im Dachgeschoss: < 7m
- Zwei von einander getrennte Treppenhäuser
° Wohnung 1 (meine) hat eine wohnungsinterne Holz-Treppe, da die Wohnung über zwei Ebenen verfügt
° Wohnung 2-5 haben ein davon getrenntes Treppenhaus
Bauvorhaben:
Der Dachboden über der Wohnung 1 (meine Wohnung) soll zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Es existiert schon heute eine normal breite und normal steile Holztreppe in das Dachgeschoss.
Frage:
Um in den "Genuss" der geringeren Bau- und Brandschutzanforderungen zu kommen, wäre es schön, wenn es mir gelänge, das Bauamt davon zu überzeugen, dass mein Gebäudeteil, der nach dem Dachausbau über drei Ebenen in einer Wohneinheit verläuft, wie ein Reihenendhaus und damit als Gebäude der Klasse 2 zu betrachten ist, da
- ich einen eigenen Eingang habe
- nur eine Wohneinheit vorhanden ist
- über mein Treppenhaus ohne niemand aus den anderen Wohneinheiten flüchten kann
- Eine Brandwand (EG und EG 28cm gemauert und im DG F90 in Leichtbauweise) vom Dach bis in Erdgeschoss meiner meinung nach eine "brandschutztechnische" Trennung vom Rest des Gebäudes bewirkt.
Ich habe versucht, die Situation auf den Zeichnungen darzustellen. Leider finde ich hier keine Funktion zum Einfügen der Zeichnungen. Bilder kann ich aber gerne per Mail zusenden.
Für alle sachdienlichen Hinweise bedanke ich mich bereits an dieser Stelle.
Gruss
Sebastian