Hallo Zusammen,
das durchsuchen des Forums gab zu meiner Frage keine ausreichende Antwort.
Situation Gewerbehalle vor Jahren nachträglich wegen Änderungen (Aufstockung) das gesamte Tragwerk in F90 gefordert. Die Umsetzung erfolgte durch komplettes einpacken der Stahlkonstruktion durch Trockenbau in F90. Allerdings ergibt sich im Bestand, dass beim Dachtragwerk die Träger nur 3 seitig beplankt sind. Das möchte ich hier aber erst einmal außen vorlassen.
Die Halle wurde in diesem Zuge in 2 Nutzungseinheiten unterteilt und in der Mitte unter einem Träger mit einer F90 Trockenbauwand unterteilt. Um den oberseitigen fehlenden F90 Schutz des Stahlbinders zu kompensieren soll eine F90 Unterdecke (System Knauf K217.de Trapezblechdach‑System) installiert werden mit einer seitlichen Länge vom Binder aus von 1 m (ähnlich den Beschreibungen zur Auskragung bei Brandwänden in der BauO-NRW).
Ich halte das für nicht ausreichend und bin der Meinung, das der Bereich mindestens bis zum nächsten Binder gehen müsste und dort das Trapezblech zum nächsten Feld getrennt sein muss. Ansonsten könnte das Trapezblech bei einem Band doch vorher runter kommen und damit auch die Unterdecke.
(Beispiel 3 m langes Trapezblech wird nur 1 m verkleidet und der Rest kann im Brandfall ungeschützt beaufschlagt werden).
Sehe ich das falsch oder hat jemand einen anderen Vorschlag?
Wie gesagt, es geht mir erst einmal nur um die Trennung (Reparatur eines Versicherungsschadens). Die Gesamtbetrachtung ist ein zweiter Schritt.
VG
Wolfgang Cordier