Hallo Fachleute, ich brauche etwas Rat
Halle 2.400m²
Halle hat Stützen eingespannt in F90, Stahltragwerk des DAchs ungeschützt + 5% WA Fläche in Fahrstrasse = Stellfläche für LKW. 2 ständig offene Tore a ca. 35 m²
Nutzung1 Tagbetrieb
Geplant ist eine Halle für die Lagerung und Aufbereitung von Bodenaushub (Erde) im Tagbetrieb.
LKW liefern Material an, laden in Halle ab, Radlader verteilt Erde auf Boxen.
Die Brandlasten umfassen 1 LKW (Kipper) + 1 Radlader
Nutzung2 Nachtbetrieb / Wochenende
Einstellen von Speditions LKW im Bereich der Fahrstrasse
Flächenbelegung ca. 500 m².
5-6 LKW auch Lastzüge, auch ggf. voll geladen.
Welche Beurteilungsgrundlage könnte man ansetzen?
z.B. LBO in Verbindung mit Garagenverordnung.
Größtes Risiko ist Nutzung 2.
konstruktive AUslegung der Halle im Sinne einer Garage mit fiktiv angenommener Maximal Belegung durch 200 PKW.
Dimensionierung von entsprechenden Lüftungsöffnungen nach GaV.
Anordnung in Dachfläche...
Oder IndbauRL ??? wäre das ein geregelter Sonderbau i.S. der IndbauRL?
Tabellenverfahren ... K2 !!!
oder Brandlastberechnung mit einer Brandbelastung von vollem LKW-Zug ... ca. 400 - 600 kWh/m².
Wie sinnvoll ist das überhaupt. Bei dieser Brandlast ist ohnehin ein Versagen des Tragwerks zu erwarten.
Welche Schutzziele gelten im Nachtbetrieb (Garagennutzung). Muss da der Erhalt des Tragwerks überhaupt definiert werden für einen Innenangriff durch FW.?
Danke im voraus für die Hinweise.