"Bei Anlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr muss die BMZ ja in einem gesonderten Raum aufgestellt werden."
Nein, eine solche Regelung gibt es nicht. Es gibt keine baurechtlichen oder normativen Unterschiede, ob eine BMA zur Feuerwehr, zu wem auch immer oder gar nicht aufgeschaltet wird.
Wenn die BMA eine Alarmierungsanlage im Sinne der LAR darstellt, ist ein Funktionserhalt von 30 Minuten angezeigt; somit brauchen Sie ein E30-Gehäuse oder einen eigenen, brandschutztechnisch abgetrennten Raum.
Für die Leitungsanlagen ("Kabel") im Treppenraum gilt:
Leitungen in E30 (Schutz der Leitungen bei Brand im Treppenraum),
Abkofferung in I30/I90 (Schutz des Treppenraumes bei Brand in der Kabeltrasse).
Gruß
C. Lammer