Bundesland: Bayern Autor: Christian Schade Hallo liebes Forum,
Ich plane gerade ein Doppelhaus. Meines Wissens gibt es keine Regeln oder Vorschriften, die eine Anordnung der Fenster beidseits der Kommunwand einschränken würden, ich kann also an der gemeinsamen Grundstücksgrenze so nah wie ich will Fenster anordnen, solange die Doppelhaushälften deckungsgleich sind. Ich hoffe das stimmt schon mal?
Bei meinem Entwurf ist nun beidseits der gemeinsamen Grenze je ein Segmenterker geplant, der sich "bogenförmig" nach aussen wölbt, das war ein Wunsch des Bauherrn. Dies bringt nun mit sich, dass die Wände, die ja beim Erker zum grossteil aus Fenstern bestehen, nicht mehr im 180°-Winkel nebeneinander liegen, sondern leicht gegeneinander gedreht sind (um je 15°, das heisst an der Grenze treffen sie unter einem Winkel von 150° zusammen). Gibt es nun hierzu irgendeine Vorschrift, die dieses verbietet? vielleicht wegen der Gefahr des Brandüberschlages?
Ich wäre sehr froh um schnelle Antworten - vielen Dank schon im Voraus!
Christian Schade