Wein ist eine wassergefährdende Flüssigkeit und hat die WGK 1.
Hier wäre der Geltungsbereich der VAwS zu beachten.
Es findet ein Lagern statt.
Bei einer Menge von 60.000l liegt die Gefährdungsstufe A vor bei WGK1.
Wasserschutzzonen liegen offensichtlich nicht vor.
Anlage = einfach oder herkömmlich nach §13.
Schutzziel
Abdichten um zu verhindern, dass Flüssigkeiten in den Boden, Erdreich, in Kanalisation gelangen. Kein Brandszenario. Der Geltungsbereich der LöRüRL ist nicht gegeben.
Anforderungen an oberirdische Lageranlage
WGK 1
mehr als 10 bis 100m² F1+ R1+ I1
F1 = stoffundurchlässige (dichte) Fläche
R1 = Rückhaltevermögen entsprechend dem Rauminhalt wassergefährdender Flüssigkeiten, der bis zum Wirksamwerden geeigneterSicherheitsvorkehrungen auslaufen kann
I1= Überwachung durch selbsttätige Störmeldeeinrichtungen in Verbindung mit ständig besetzter Betriebsstätte oder Überwachung mittels regelmäßiger Kontrollgänge sowie Aufzeich-nung der Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb. Soweit erforderlich sind Maßnahmen nach § 25 Abs. 3 WG, § 8 VAwS zu veranlassen.