Besser spät als nie:)))
Zur Frage: "Kann ein Unternehmen Personen ohne die o.g. Ausbildungsvoraussetzungen bestellen"?
Antwort: "Ja, dass kann und muss er".,
Gem. § 13 Abs. 2 kann der Arbeitgeber (AG) ihm obliegende Pflichten auf fachkundige und zuverlässige Mitarbeiter übertragen. Hierbei handelt es sich um zwingend einzuhaltende Kriterien (Fachkunde, Zuverlässigkeit). Sofern ein AG nicht selber diese Kriterien erfüllt muss er delegieren. In den einschlägigen Vorschriften (bspw. MIndBauRl) ist die rede von geeigneten Brandschutzbeauftragten. Geeignet ist er dann, wenn er fachkundig und zuverlässig ist. Mit Blick auf die Fachkunde kann dann unterstellt werden, dass derjenige der die erforderlichen theoretischen
Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten (Berufserfahrung) besitzt,
um eine übertragene Aufgabe sachgerecht zu erfüllen, auch fachkundig ist. Lange Rede und trotzdem sinnvoll: Da der Brandschutzbeauftragte nicht legadefiniert ist, muss er auch nicht die von dir angeführten Qualifikationserfordernisse (vfdb-Richtlinie) erfüllen - kann aber.
Beste Grüße