In einem mehrgeschossigen Verwaltungsgebäude mit kleiner Versammlungsstätte in KG und EG werden Zu- und Abluftleitungen, andere nichtbrennbare Leitungen und einige wenige Elektroleitungen in gemeinsamen, senkrecht durchgehenden, feuerbeständigen Schacht (Querschnitt 3x4m) vom KG bis über Dach geführt. Im KG besteht der untere Schachtabschluss aus einer feuerbeständigen, frei gespannten Trockenbau-Unterdecke.
Die Leitungen im Sachacht sind mit nichtbrennbaren Bauteilen an Schachtwänden, zum Teil auch an Stahlkonstruktionen von geschossweise vorhenden Revisonsgängen befestigt.
M-LüAR 5.2.4 und MLAR 3.5.3 definierehn Anforderungen an die Leitungsbefestigung. Nach DIN 4102-4 Pkt. 11.2.6.3, sind zur Konkretisierung für wagerechte Leitungen Befestigungsabstände und max. Zugspannungen der Befestigungen einzuhalten.
1. Bestehen damit für vertikale Leitungen über Unterdecken die gleichen Anforderungen an die Befestigung, wie an horrizontale Leitungen ?
2. Wenn kein Nachweis zur Leitungsbefestigung geführt wurde, kann die lediglich nichtbrennbar ausgeführte Befestigung bzw. Tragsystem als ausreichend erachtet werden ?
Gruß,
J.Peters