Hallo Forum,
mein Problem beschäftigt sich aktuell mit Rauchableitung in Kellergeschossen entsprechend der Forderung der LBO.
Angedacht wird eventuell eine Rauchableitung in einem Kellergeschoss mechanisch umzusetzen.
LBOAVO Ba-Wü verlangt Öffnungen zur Rauchableitung in Kellergeschossen, in anderen Bundesländern entsprechendes
§ 13 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen
.....
(3) Jedes Kellergeschoss ohne Fenster muss mindestens eine Öffnung ins Freie haben, um eine Rauchab-leitung zu ermöglichen. Gemeinsame Kellerlichtschächte für übereinander liegende Kellergeschosse sind unzulässig.
Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht? Wie ist Eure Sicht und Interpretation dabei?
Themen
- Öffnungen 0.25 % Regel mind. 0.25 m²
- Eine Öffnung herstellen und benachbarte Räume über Wandöffnungen kommunizierend herstellen.
- Was ist/sind das/die Schutzziel?
thermische Entlastung? Rauchableitung während Brandbekämpfung?
Druckentlastung eines Brandes? Rauchableitung nach Brandbekämpfung? ....??
- maschinelle Entrauchung? alternative? Welche Auslegungskriterien wären da zu berücksichtigen?
Danke im Voraus für die Hinweise