Hallo zusammen,
ich kenne ja nicht den konkreten Hintergrund der Frage und weiß auch nicht welche Abmessungen die Beschilderung haben wird.
Wiederstandsfähig gegen Umwelteinfüssung am Anbringungsort laut der ASR A1.3 bringt zum Ausdruck dass diese dauerhaft oder über lange Zeit standhält, hat aber m.E. nichts mit brenn- und nichtbrennbar zu tun.
In gleichem Absatz ist auch von Kunststoffen die Rede.
...und jede (Einzelbatterie) Fluchtweghinweisleuchte wäre brennbar...
Es erschließt sich mir nicht warum diese aus nichtbrennbaren Materialien bestehen müsste.