Art. 29 Abs. 3 BayBO: "Der Anschluss der Decken an die Außenwand ist so herzustellen, dass er den Anforderungen aus Abs. 1 Satz 1 genügt."
In Abs. 1 Satz 1 steht "... ausreichend lang widerstandsfähig gegen die Brandausbreitung".
Was "ausreichend lang", hängt dann wohl von der Gebäudeklasse und/oder der persönlichen Einschätzung ab. Wohl eher von lezterem. Der Brandüberschlag in das darüber liegende Geschoss geht über die Mauerwerk-Lochfassade ja auch schneller als durch die feuerbeständige Decke.
Falls sich Ihre Konstruktion im Mehrfamilienhaus befindet, hätte ich da schon Bedenken und würde was anderes (s.o.) fordern.
Im Einfamilienhaus mit offener Treppe und Galerie ist`s eh egal.
Gruß,
J. Grath