Hallo Herr Peters,
das Problem ist sehr vielschichtig.
Das Problem ist, dass sich die DIBt-Richtlinie widerspricht. Einmal heißt es, dass die Melder dort zu plazieren sind, wo zuerst die größte Rauchkonzentration zu erwarten ist. Dann ist wieder von "klassifizierten Unterdecken" die Rede.
Fachlich sehe ich das wie im ersten Fall; zumal der Rauch, solange er sich in der Zwischendecke befindet, gar nicht durch die Türe strömen kann.
Einer unserer Berufskollegen, der das fachlich auch so sieht (sah), hat diesbezüglich ein Rechtsverfahren verloren; der Richterspruch lautet, dass die Montage der Melder an der Rohdecke erfolgen muss, wenn keine klassifizierten Unterdecke vorhanden ist.
Wir haben bei einigen Rauchversuchen in konkreten Objekten nachgewiesen, dass dem nicht so ist; der Rauch sammelt sich an der Unterdecke. Auch bei einer perforierten Unterdecke mit einem Vlies über den Löchern ist das so.
Kritisch sehe ich auch die alleinige Verwendung der Sturzmelder; gerade bei klimatisierten Gebäuden. Auch hier zeigte sich in Rauchversuchen, dass sich der Rauch auf den Nachbarbrand- bzw. Rauchabschnitt ausgebreitet hat, ohne dass der Sturzmelder den Rauch detektiert hat. Das hängt u. a. mit den Luftströmungen zusammen. Man sollte wissen, dass der (alleinige) Sturzmelder eingeführt wurden, um die Nachrüstung zu erleichtern.
Man sollt auch bedenken, dass bei den meisten Brandmelder die Messkammer waagrecht durchströmt wird; bei den Sturzmeldern dagegen meist senkrecht. Wenn die Sturzmelder dann auch noch "press" unter der Unterdecke angebracht werden, ist eine Durchströmung der Messkammer zweifelhaft bzw. nicht mehr möglich.
So wie Sie den Fall beschreiben, würde ich je einen Melder vor und hinter der Türe an der Unterdecke anbringen.
Gruß
C. Lammer