Sehr geehrte Brandschützer,
ich beschäfte ich bei einem Gefahrstofflager mit dem Thema Löschwasserrückhaltung bei entzündbaren Flüssigkeiten.
Diese befinden sich als Bestandteile in Aerosolen (Kosmetika wie Deos, Haarsprays...).
Das Thema Explosionsschutz sei an dieser Stelle ausgeklammert.
Muss ich für die entzündbaren Flüssigkeiten, die in den Sprays enthalten sind, im Brandfall nach Verflüchtigen der Treibgase eine Löschwasserrückhaltung bemessen?
Unter 5.3.3 der LöRüRL steht, dass das Rückhaltevolumen für brennbare Flüssigkeiten nach Tab. 2 zu bemessen ist.
Weiter steht unter 7.2.2:
Sofern Auffangräume für brennbare Flüssigkeiten erforderlich sind (nach VbF, VAWS, Prüfbescheid) und diese auch als Löschwasser-Rückhalteanlagen mitbenutzt werden sollen, muss neben dem Fassungsvermögen der Auffangräume für Produktaustritt ein ausreichender zusätzlicher Freiraum zur Aufnahme des Löschwassers sowie des Löschschaumes gegeben sein.
Die VbFs sind ja aufgehoben, und in der VAwS finde ich keine entsprechenden Forderungen. Weiß jemand, wo ich jetzt Anforderungen an Auffangräume für brennbare Flüssigkeiten finde?
Dieses Aufwangvolumen ist ja nicht mit dem wasserrechtlich erforderlichen Auffangvolumen von 1 % gleichzusetzen, oder?
Und wenn ich keinen solchen Auffangraum benötige, verfahre ich nach Tab. 2, auch wenn die o.g. Mengenschwellen unterschritten sind?
Oder muss ich, da der Raum gesprinklert ist, dann doch nach der Formel in Abschnitt 7.2.3 rechnen:
VG = VP + WL + WB + VSch – P – E
Was dann auch schwierig ist, da die DIN 14493 außer Kraft ist und die Nachfolgenorm DIN EN 13565-2 sich nicht 1:1 übertragen lässt. Aber das ließe sich sicher noch ingenieurmäßig lösen.
Vom Sachverständigen für die Sprinkleranlage habe ich eine erste Einschätzung, dass Schaumzumischung wohl nicht erforderlich ist, weil es sich um Kleinstgebinde in Umverpackungen handelt.
Ehrlich gesagt weiß ich, je mehr ich lese, gar nicht mehr, was ich wie bemessen soll.
Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben?
Außerdem bin ich auf der Suche nach guter Literatur oder einem Seminar zum Thema Gefahrstofflagerung/TRGS 510, wenn da jemand eine Empfehlung hätte?
Lieben Danke & viele Grüße
smfire