Guten Tag,
kann mir jemand sagen, ob ich bei einem Lagergebäude einen Brandabschnitt nach Abschnitt 7 der MIndBauRL (d. h. unter Berücksichtigung der Brandlasten, etc. nach DIN 18230-1) und einen angrenzenden (hier deutlich kleineren) Brandabschnitt (Trennung mittels innerer Brandwand, 0,5 m über Dach) nach Abschnitt 6 bemessen darf?
Beide Brandabschnitte sind Teil eines relativ großen Gebäudes (ca. 100m * 100m), wobei der kleinere Abschnitt eine Ausdehnung von 39m x 10m aufweist und mit zwei Seiten an den Außenwänden liegt.
Danke,
Brandwart