in BW sagt das Wirtschaftsministerium ganz klar, dass bei der beschriebenen Innenecksituation kein Analogieschluss zu den Forderungen an eine Brandwand in einer Ecksituation zulässig ist.
Allerdings steht natürlich auch in der LBO BW, dass der Treppenraum nicht durch andere daran angrenzende Gebäudeteile im Brandfall gefährdet werden darf.
Die tatsächlichen Anforderungen sind somit im Einzelfall zu prüfen.
Der von Ihnen beschriebene Abstand von 1m dürfte sicherlich weit weniger Probleme bereiten als z. B. noch vielfach anzutreffende Wohnungstüren aus Röhrenspanstreifen usw.
Was ist denn der aktuelle Grund, dass Sie jetzt den baurechtlich genehmigten Bestand in Frage stellen?
Gruß
Hannes