Hallo zusammen,
habe ein Problem....würde gerne Euren Standpunkt dazu hören.
Danke im Voraus
Sachverhalt:
Im Verwaltungsgebäude, im Raum einer Niederspannungsunterverteilung befand sich zum Aufladen der Akkus und anschließendem Abstellen von 20:00 bis zum nächsten Tag 16:00 Uhr ein Akkubetriebenes Bodenreinigungsgerät.
Da dieses Gerät den Zugang zur UV versperrte, und auch die Anforderungen DIN 18012 Ziffer4.1.2 (Arbeits-u.Bedienfläche)bzw. DIN VDE 0100-729 nicht erfüllt würden, wurde das Gerät aus dem Raum entfernt.
Aber wo hin jetzt mit dem Gerät !!!!??????
Der UV-Raum befindet sich im Erdgeschoss auf einer 4 Stufen versetzten Ebene, an die ein Flurbereich ( 6 m breit / 2,5 m tief)angrenzt. ( dadurch kann das Reinigungsgerät nur in diesem Bereich verbleiben )
Grenzend an diesen Flurbereich befinden sich ein Aufenthaltsraum (4-6 Personen ) sowie ein Schalterraum ( 15 Personen plus Kunden ).
Dieser Flurbereich dient auch für die angrenzenden Räume als zweiter von zwei 2.Flucht-u. Rettungswegen zu einem notwendigen Treppenhaus.
Da zwischen den beiden Bürotüren ca. ein Abstand von 3,5 m vorhanden ist, würde ich trotz der immer wieder kommenden Diskussion (keine elektrisch betriebenen Geräte in Flucht-u. Rettungswegwege) das Akkubetriebe Reinigungsgerät dort in einem an Boden markierten Bereich aufstellen, und als Kompensationsmaßnahme diesen Bereich mit einem Rauchmelder, der auf die vorhandene BMA aufgeschaltet wird überwachen.
Mit freundlichen Grüßen
Wilma