Bundesland: Bayern Autor: Müller Sehr geehrte Damen und Herren,
ich einige grundsätzliche Fragen für Rettungswege in Bestandsgebäuden:
Wie hier im Forum bereits angemerkt wurde, besteht gem. Mitteilung der Obersten Baubehörde (Bayern) eine erhebliche Gefahr im Zuge von Rettungswegen und damit eine Aufhebung des Bestandsschutzes dann, wenn sowohl der erste, als auch der zweite Rettungsweg erhebliche Mängel aufweist.
Frage: Was sind erhebliche Mängel? Gibt es hierzu Gerichtsurteile o.glw.? Wenn ja, wie komme ich an diese heran - Quellen/Aktenzeichen? Wo ist die o.g. Mitteilung der Obersten Baubehörde nachzulesen?
Vorab besten Dank für die Beantwortung.
Müller