Hallo Peters,
die Ausnahme gilt für die Sanitärräume innerhalb des Bewohnerzimmer.
Die Wand zwischen den Sanitärzellen muss feuerhemmend ausgeführt werden.
Schutzziel ist die Trennung der einzelnen Bewohnerzimmer (analog Nutzungseinheiten - Wohnungen), sodass im Brandfall die Bewohner in den Zimmer verweilen können.
Hinweis: Achten Sie bei der Ausfühtung der Leitungsanlagen/Lüftungsleitungen etc. auf die zulassungskonforme Ausführung.
Bei dem letzten Bauvorhaben, wurde ein Trockenbausystem als Installationswand zwischen den Bewohnerzimmer ausgeführt. Hier gab es Herausforderungen bei der Ausführung von Brandschutzklappen und der Sanitärinstallationen (WC-Drücker).
Gruss Vaya