@ Herr Brandsicherh:-)
Bei jeder Neufassung der MBO und der Einführung in den Ländern werden doch alle möglichen Stellen beteiligt: Feuerwehr, Versicherungen, ...
Wenn z.B. die Wände von Fahrschächten so, wie sie in der Bauordnung stehen, nicht funktionieren würden und es regelmäßig zu Personen- und zu hohen Sachschäden kommen würde, würde das Thema beim Gesetzgeber aufschlagen. Das glaube ich tatsächlich.
Da das bisher aber scheinbar nicht geschehen ist, gehe ich als Konzeptersteller doch davon aus, dass das, was da geregelt ist, auch funktioniert.
Im Gegensatz zu ihren Beispielen geht es bei der ursprünglichen Frage auch nicht um eine Abweichung nach "unten", sondern nach oben. Der Fragesteller will "F90" bauen, wo der Gesetzgeber "F60" fordert.
Natürlich kann ich immer Abweichungen/Erleichterungen beantragen oder zusätzliche Forderungen stellen, wenn es dafür einen Grund gibt. Insbesondere beim Sonderbau. Mein Post bezog sich darauf, dass der Fragesteller zusätzliche Anforderungen stellen will, obwohl er sich (scheinbar) in einer Standardanwendung einer für genau diesen Fall gesetzlich geregelten Situation befindet. Das habe ich nicht verstanden.
Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben: Fordern Sie bei Ihrer erdgeschossigen Gebäudenklasse 3 feuerbeständig statt feuerhemmend? Z.B. mit der Begründung, dass im EG doch dieselben Brandlasten sein können wie im Keller?
Wieso also beim Aufzug?
Gruß,
J. Grath