wenn die Gasleitung aus Stahlrohren besteht, die nicht "kaltverlötet" sind und die Zähler zusammengeschraubt mit Stahlschrauben oder mit Falz verklemmt sind ("erhöhter Widerstand gegen thermischen Verschleiß") sehe ich für den Planer keine Pflicht zum Einschreiten, w e n n der Gasversorger die (Alt-)Anlage abgenommen und angeschlossen hat. Die Gasversorger haben die "DVGW Richtlinien Gas" (eine Schrankwand voller Normblätter) zu beachten und da steht alles mögliche drin.
Im Neubau lasse ich keine Gasleitung in Rettungswegen (Fluren, Treppenräumen) zu, da mußten schon etliche umgebaut werden, im Bestand könnte man ganze Häuser umbauen lassen ... das ist unverhältnismäßig.
Wenn gelötete Zähler (waren lange zulässig) oder gelötete Leitungen drin sind, muß das raus, weil die bei Wärme aufgehen und dann Feuer spucken. mfg Schächer