Liebes Forum,
ich habe eine Frage zu Brandüberschlägen horizontal in einem Geschoss bei TRENNWÄNDEN zwischen zwei unterschiedlichen Nutzereinheiten. Die Wohnungen sind im Grundriss versetzt, sodass hier ein Brandüberschlag über die Fenster von einer Nutzereinheit zur anderen Nutzereinheit entstehen kann. Ist hier auch ein Abstand in F30, F60 bzw. F90 von 5,0m wie bei Brandwänden vorzusehen? Immerhin soll es ja auch nicht gleich beim Nachbarn brennen. Allerdings kann ich in der HBO und sonstiger Literatur hierzu keine Angaben finden. Oder läßt man diesen Brandüberschlag horizontal zu, da dieser Brandüberschlag ja auch vertikal über übereinanderliegende Etagen erfolgen kann?
Vielen Dank für die Antworten.
MfG
Tobias