Hallo an die Experten in Ba-Wü bzw. für Ba-Wü,
da ich gerade meine 1. Altenpfegeeinrichtung (mit Pflege) in Ba-Wü plane, wollte ich mal nachhaken in Bezug auf das Arbeitspapier der Schwaben. Mir liegt das Papier des Wirtschaftsministeriums über den baulichen Brandschutz in KKH und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung vor, (Stand 2007), das als Planungshilfe auch für Pflegeeinrichtungen gilt.
Der Abschnitt 2.4 "Großraumbereiche" schließt mit einem "offenen Ende" ab. Weiterhin können insbesondere gefordert werden: ...Na ja. ;-)
Wie sind Ihre Erfahrungen mit 400 m²-Bereichen bei max 10 Personen? Aus meiner Sicht sollte das grundsätzlich machbar sein bei einer BMA Kat. 1 und 2 Betreuer im Haus. Wird das in der Praxis auch genehmigt oder muss ich mit Überraschungen rechnen?
Danke für Tipps zu dem Thema.
Schöne Grüße aus Wiesbaden, Nadja Ludwig