Hallo, sehr geehrtes Forum,
bei einer Brandschutzsanierung habe ich folgendes Problem:
Es soll eine Notleiteranlage mit Rückenschutz angebracht werden.
Jetzt war ich auf der Suche nach einer Höhenbegrenzung.
Was ich leider nicht gefunden habe ist:
Frage 1: Ab wann ist die DIN 14094-1:2016-05 eingeführt?
Frage 2: Lese ich das richtig, dass bei versetzten zweizügigen Notleiteranlagen nur mehr 12 m plus 1,10 m möglich sind/sein werden?
Frage 3: Welche Höhe darf denn bei einer Balkonrettung mit seitlichenm Überstieg überwunden werden?
Vorab vielen Dank für Antworten.
Frohes Schaffen
Anne Kirchhoff