Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Münz,
die erste Frage ist: brauche ich Brandwände oder genügen nach Bauordnung F 90 B Wände, evtl. "F 90 B + M", oder kann ich auf die "NRW-Lösung" gehen "F 30 B von innen nach außen / F 90 B von außen nach innen". Für die Frage ist die Gebäudeklasse die erste Frage und der genaue Blick in die Landesbauordnung. Für "Gebäude geringer Höhe" bis 7 m oberster Decke und ohne Sondergefahren gibt es inzwischen fast in ganz Deutschland (Einsatzort und LBO genau prüfen !!!) die Festlegungen in DIN 4102 Teil 4 Abschnitt 4.12.8 mit Aufbaudetails in Bild 43 und Tabelle 54. Das kann man, w e n n man es anstelle Brandwand so darf, dort so bauen.
Bei Fermacell gibt es sowohl für "F 90 B" in beide Richtungen und für die "F 30/F 90" Lösung auch Zulassungen. Unterlagen aus dem Netz holen oder schicken lassen.
Das ist praktikabel, Holzbekleidungen gehen n i c h t wegen der Übertragung von Feuer und Rauch, was durch den allgemeinen Brandschutzparagrafen "Entstehung verhindern, Übertragung und Ausbreitung von Feuer und Rauch behindern, wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten" verboten und die Mißachtung strafbewehrt ist. Bitte nicht versuchen, gibt nur großen Ärger.
Auch ausgemauerte Holzfachwerkwände sind ungeeignet.
Grüße Schächer