hallo freunde des Brandschutzes ...
es geht um eine regalanlage im Umfeld eines baumarktes.
die stahlkonstruktion, kragarm- bzw. palettenregale sind 1,50 m tief, ca. 25 m lang, oberste regalbodenhöhe ca. 5,50 m und darüber noch eine blechüberdachung auf ca. 7,50 m höhe, steht entlang einer grenze und soll rückseitig nur einen stahlgitterzaun bzw. trapezblech als abschluss erhalten...
Gebäude sind nicht in der nähe (> 5m)
wie oder als was ist das einzuortdnen???
was sagt ihr dazu?
sonnige grüsse aus franken