Ja, schade...
Über die Sinnhaftigkeit der Einberechnung der Aussenwände lässt sich sicher streiten, außer vielleicht bei Aussenwänden aus brennbaren Materialien.
Bei der DIN 277 verstehe ich das, da geht es ja grundsätzlich um die Kostenermittlung.
Bei der Berechnung von Brandabschnittsflächen werden ja auch Bruttoflächen angesetzt, aber innerhalb der Umfassungswände.
Wir haben eine Büro-Nutzungseinheit in einer Aussenecke und dann noch über zwei Geschosse mit offener Verbindung, da macht das schon einiges aus. Und wir wollen unter 400m² bleiben, versteht sich.
Aber egal, so isses und so steht es ja auch eindeutig im Kommentar.
Trotzdem Danke!