Sehr geehrtes Forum
in einem Gebäude mit Beherbergungsstätte soll ein durch eine geschlossene Brandwand abgetrennter Gebäudeteil künftig als Apartments genutzt werden. Es sind 19 Apartments mit Einzelbetten geplant.
Dieser Gebäudeteil ist mit eigenem notwendigen Treppenraum als 1.RW ausgestattet. Bei 19 Betten genügt nach H-BeR ein baulicher Rettungsweg.
Aus meiner Sicht kann der künftige Bereich mit Apartments getrennt von der eigentlichen Hotelnutzung betrachtet werden.
Liege ich damit richtig ?
Besten Dank für ihre Rückmeldung.
Grüße Stefan Arnold