Inzwischen habe ich keine so schlechte Meinung mehr von den Regelsetzern. Mann sollte nur die Bauordnung richtig lesen. Wenn der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) nicht vorgebeugt werden muss, weil da nichts zu schützen ist, wird auch die Forderung an die Feuerwiderstandsfähigkeit des zu betrachtenden Bauteils sinnlos. Wir müssen uns nur noch darauf einigen, dass für die Abweichung von nicht zutreffenden Forderungen des Baurechts dann auch keine Abweichung zu beantragen ist.
Im Falle des 2. Rettungsweges wurde mir diese Verfahrensweise in Berlin für Nutzungseinheiten, deren Ausgang direkt ins Freie in höchstens 35 m erreicht werden kann, bestätigt.
m.f.G.
U. Drechsler