Eine Außentreppe darf nur dann ohne notwendigen Treppenraum erstellt werden, wenn sie im Brandfall nicht gefährdet ist. Daher steht sie in der Regel vor einer öffnungslosen Wand mit Feuerwiderstandsdauer.
Sie können aber einen Antrag auf Abweichung stellen, wenn sie ihn entsprechend begründen können, z.B.
- der zweite RW liegt entgegengesetzt zum ersten RW
- der zweite RW wird nur benutzt, wenn der erste RW ausfällt, wenn also Rauch oder Feuer im notwendigen Treppenraum sind.
- zwei gleichzeitige Brandereignisse (1 x im 1.RW, 1 x im 2.RW) sind sehr unwahrscheinlich
- ein Brandereignis kann aufgrund der entgegengesetzten Lage nicht zu einem gleichzeitigen Ausfall beider RW führen
- ggf. Maßmnahmen zur Brandfrüherkennung
Das muss aber zur tatsächlichen Situation passen, und die kennen nur Sie.
Gruß,
J. Grath