Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
über Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt würde ich mich freuen:
Es geht um eine bestehende Verkaufsstätte (Lebensmittelgroßhandel) mit einer Fläche von ca. 3.500 qm, erdgeschossig. Das Objekt wurde vor ca. 30 Jahren gebaut.
Im Rahmen einer kleiner Erweiterung kam folgende Problematik zu Tage:
Der Löschwasservorrat des Sprinklertanks reicht nur für die Hälfte der regelwerkskonformen "Löschdauer" (23 anstatt 44 Minuten). Dies wurde vom VDS im Rahmen der regelmäßigen Prüfung festgestellt.
Nach Auskunft des Betreibers war dieser Mangel bereits wohl schon von Beginn an bekannt und wird vom Versicherer so auch akzeptiert. Eine schriftliche Bestätigung liegt vor.
Im Bestand sind 2 Überflurhydranten im unmittelbaren Umfeld zur Löschwasserversorgung vorhanden. Diese sollen jetzt aber aus Gründen der Trinkwasserhygiene (Trennung Trinkwasser vom Löschwasser) zurückgebaut werden. Stattdessen sollen zur Deckung des Löchwasserbedarfs mehrere Unterflurhydranten des öffentlichen Netzes herangezogen werden (Entfernung ca. 50 Meter). Der Kostenaufwand für eine regelkonforme Ertüchtigung des Sprinklertanks würde seitens des Betreibers als unbillige Härte empfunden.
Ich sehe diesen Fall schon etwas kritisch, da wirksame Löscharbeiten grundsätzlich möglich sein müssen und hier die Rahmenbedingungen sicherlich nicht "optimal" sind.
Mich würde mal interessieren inwieweit Eurer Meinung nach hier
eine "Pflicht" zur Ertüchtigung besteht bzw. Ihr die Feuerwehr in der Pflicht/ Recht sieht die regelkonforme Anpassung zu verlangen.
Vielen Dank!
Kenny