Hallo Florian,
dazu gibt es nichts gesetzlich vorgegebenes.
Wenn Sie die Tür vorübergehend offen halten, ohne zugelassene technische Einrichtung, obliegt dies der persönlichen, organistatorischen Verantwortung der Person, die dies ausführt.
So etwas kann natürlich gemacht und zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Person die Verantwortung übertragen bekommt und annimmt. Festbinden sollte man die Türen aber nicht, damit sie hinterher nicht vergessen werden, oder Nacharmer finden. Manuell offenhalten ist immer noch am besten, ggf. einen Gegenstand (statt Keil, der ggf. Dichtungen beschädigen kann) zum Aufhalten nutzen.
Keile verführen zum Dauergebrauch!
mfG
der Feuerteufel