Hallo Herr Bußmann,
bei dem geschilderten Sonderfall kann ich verstehen, dass hier ein Standardkonzept nicht weiterhilft. Anderenteils kann/wird aber vermutlich kein Fachplaner diese zusätzlichen Angaben einfach so liefern, ohne entsprechende Beauftragung, Vergütung und Fachwissen.
Aber wie verfahren Sie z.B. bei einem "normalen" Bürogebäude? Verlangen Sie da auch eine komplette Abarbeitung zum Thema Arbeitsschutz im Rahmen des Brandschutzkonzepts? Und falls es die nicht gibt, ist das Konzept nicht prüfbar / genehmigungsfähig?
Ich habe auch so meine Probleme mit der Aussage "viele SV machen sich aber inzwischen die Mühe, zumindest die brandschutztechnisch relevanten Punkte anderer Rechtsbereiche mit zu beleuchten."
Wem soll den diese (ausschnittsweise?) "Beleuchtung" weiterhelfen?
Der unwissende Bauherr kann sicher nicht unterscheiden, ob er damit ein paar Hinweise auf die wichtigsten Punkte erhalten hat, oder eine komplette Fachplanungsleistung zu diesem Thema. Im Zweifelsfall wird er wohl eher letzeres annahmen, weil er sonst ja nochmal Geld ausgeben müsste.
Und falls dann einer der nicht so wichtigen Punkte (wie z.B. eine falsch herum aufschlagende Türe zum Treppenraum) zu einer verweigerten Abnahme oder zu einem verlorenen Prozess führt, an wen wird sich der Bauherr wohl mit seinen Regressansprüchen wenden?
Entweder ich bin für den Arbeitsschutz beauftragt und ausgebildet, dann kann ich auch eine entsprechende Fachplanung anbieten und erstellen.
Und wenn ich keinen Auftrag habe, kann ich mir meines Erachtens auch eine grundsätzliche Beleuchtung sparen. Dann ist der eindeutige Hinweis, dass dieses Konzept NICHTS zum Arbeitsschutz aussagt, und der Bauherr eine entsprechende Fachplanung beauftragen muss, die bessere Lösung.
Ich will ja auch nicht, dass andere Fachplaner mit ggf. vorhandenen Halbwissen den Bauherrn zum Thema Brandschutz beraten, und ich soll`s hinterher wieder geradebiegen.
Letztlich hilft wohl nur eine eindeutige Festlegung des erforderlichen bzw. des angebotenden Auftragsumfangs vor der Beauftragung, oder?.
Und da sind wir wieder bei der Aufgabe des Architekten nach HOAI LPH 1 Grundleistungen: Empfehlung der zu beauftragenden Fachplaner.
Wer eine Fachplanung zum Thema Arbeitsschutz oder Explosionsschutz benötigt, soll die auch beauftragen, und nicht erwarten, dass das der Brandschützer selbstverständlich und nebenher erledigt.
Gruß,
J. Grath