Guten Tag zusammen,
Aufgabe ist es, den Dunstabzug einer KiTa-Küche im EG eines Bestandsgebäudes nach außen zu führen. Auf eine Brandschutzklappe soll nach Möglichkeit (Bauherrenwunsch, wg. Instandhaltung) verzichtet werden.
Angaben zum Objekt:
Bundesland: Hessen
GK: 3 (Sonderbau)
Nutzung: KiTa mit 4 Gruppen
KG, EG, OG
Es liegen mehrere Varianten auf dem Tisch:
Variante 1 (Schachtlösung):
Leitung vom EG ohne Klappe mit einen L30/F30-Schacht durch das OG über Dach führen. Das EG wird somit über einen Schacht ins OG "verlängert" und mindestens bis unter die Dachhaut geführt.
Die MuLüAR besagt jedoch, dass Schächte eigene brandschutztechnische Abschnitte sind - m.E. würde o.g. Lösung das Schutzziel zwar erfüllen aber wäre nicht MLüAR-konform. Da dir MLüAR "nur" eine techn. Baubestimmung ist, dürfte diese Variante jedoch ohne Abweichung machbar sein.
Variante 2 (Leitung im Freien)
Eine direkte Mündung an der Außenwand fällt aufgrund fehlender Abstände nach MLüAR aus, von der Geruchsbelastung ganz zu schweigen. Lösung wäre eine außenliegende Stahlblechleitung, welche über Dach geführt wird.
Variante 3 (Brandschutzklappe)
Brandschutzklappe im Bereich der Deckendurchführung EG/OG
Ich tendiere zur Brandschutzklappe, da die Variante "Schacht" im Dachbereich sehr aufwendig herzustellen ist und außerdem die notwendige Aussteifung des Schachtes an der Dachkonstruktion (B2) m.E. fragwürdig ist.
Würde mich über Ihre Einschätzungen und Anregungen freuen.
Besten Dank!