Hallo Carlotta,
Sie müssen hier unterscheiden:
baurechtlich ist die Sicherheitsbeleuchtung gefordert;
Arbeitschutzrechtlich die Rettungswegekennzeichnung;
hier hat der Bauherr beides miteinander kombiniert und beleuchtete Rettungswegekennzeichnungsschilder genommen, die auch als Sicherheitsbeleuchtung dienen;
die Symbole, die darauf geklebt werden, sind nun wieder Betreibersache, also Mieter / Arbeitgeber;
nun können im Bestand die alten weiter ergänzt, oder alles mit neuen ausgestattet werden; mischen geht nicht, wie Sie richtig schreiben; (wichtig: die Symbole müssen mit denen auf den Flucht- und Rettungswegeplänen übereinstimmen - entweder alles alt, oder alles neu!)
kurz: baurechtlich ist der Baúherr / Vermieter nicht zu greifen;
mfG
der Feuerteufel