Hallo,
Gebäudeklasse 3
Grundfläche ca. 15m x 25m
EG: Versammlungsstätte besthend aus Halle plus kleine Nebenräumen
UG: Lagerräume (wg. Hanglage auch teilweise von außen begehbar), an der Außenwand langeordneter Raum mit Lüftungsgeräten zur Versorgung EG.
In dem Raum (6m x 5m) mit den Lüftungsgeräten befindet sich nur Lüftungsgeräte (Umluftbetrieb sowie Zuluftbetrieb direkt über Außenwandöffnung)
Die Raum-
Decke: F90-A, die Zuluft- sowie Rückluftkanäle gehen ohne K90 unmittelbar durch die Decke in die Halle. Rauchmeldergesteuerte Abschaltung abervorhanden.
Wände: F90-A; Leitungs- und Rohrdurchdringungen S90;
Tür: T30
Angefragt wird, ob der Aufstellraum für die Lüftungsgeräte brandschutztechnisch dem EG zugeschlagen werden kann, da der Raum gegenüber anderen Räumen im UG in der Qualität: F90-A; S90; T30 abgetrennt ist.
Durch die Zugehörigkeit zum EG entfiele dann die K90 in der Decke.
Mit Hinweis auf 6.4.1 der M-LüAR, nach dem es in der Gebäudeklasse 3 keiner Lüftungszentrale bedarf soll die Deckendurchdringung vom Aufstellraum (UG) in die Halle (EG) weiterhin ohne Brandschutzklappen bleiben. Ein Lüftungsgesuch gibt/gab es nicht.
Feuer frei...
Marco Schramm
Rheinland-Pfalz