In einem großen Büro- und Verwaltungsgebäudesollen sollen in einzelnen Geschossen und Nutzungseinheiten, Deckenöffnungen in den feuerbeständigen Decken, zur Schaffung interner Geschossverbindungen (mit Wendeltreppen) hergestellt werden. Der Raumabschluss zwischen den Geschossen soll über senkrechte Feuerschutzvorhänge hergestellt werden, die als gefaltete Vorhänge um die Deckenöffung, im jeweils unteren der verbundenen Geschosse, angeordnet werden.Die Vorhänge erreichen, nach gutachterlichen Stellungnahmen und unter bestimmten Einbaubedingungen das Schutziel EI90.
Da die Vorhänge nicht geregelt sind, ist eine ZiE erforderlich und vorgesehen.
Nun hat die Bauaufsicht nach einem Vorgespräch EI-90-Sm oder EW-90-Sm gefordert.(Sm = Rauchdichtigkeit nach DIN EN 13501-2).
Da nach meiner Ansicht, Sm zur Schutzzieerfüllung einer feuerbeständigen und raumabschliessenden Decke nicht erforderlich ist, habe ich genau das nochmal dargelegt und die Bauaufsicht um Stellungnahme gebeten. Diese möchte sich jedoch dazu nicht mehr konkret äussern und verweist auf das Genehmigungsverfahren.
Wie seht Ihr das: Ist ein Feuerschutzvorhang um die Deckenöffnung, mit 90 Min. Feuerwiderstand und Begrenzung des Wärmedurchtritts (EI-90 nach ZiE), geignet das Schutzziel einer feuerbeständigen Geschossdecke zu erfüllen ?
J.Peters