Guten Tag zusammen,
wir befinden uns in Hessen, GK3, im notwendigen Treppenraum.
Gemäß HBO wird an das Dach, wenn die Wände bis unter die Dachhaut geführt werden, keine besonderen Anforderungen gestellt.
Allerdings sollen Bekleidungen, Dämmungen etc. nichtbrennbar ausgeführt werden, was sich m. E. nach auf die Innenraumausstattung des NTR bezieht.
Geplant ist aktuelle eine Unterdeckplatte (auf dem Sparren) aus Holzfaser, 60 mm, B2.
Der Sparrenzwischenraum wird mit nicht brennbarer Mineralwolle und einer nichtbrennbaren Abhangdecke verkleidet.
Ist die Ausführung HBO-konform? Hätten Sie bedenken?
Danke und Grüße!