Hallo Brandschutzexperten,
ich habe eine, wahrscheinlich peinliche, standard Frage.
Situation: zwei Gebäude (Gebäude 1 Gbkl 2 in Holzbauweise und Gebäude 2 Gbkl 3 in Massiv EG und Holzbauweise OG) auf zwei Grundstücken. Abstand zur Grundstücksgrenze, ca. 3,5 und 4,0m.
Zwischen diesen beiden Gebäuden soll nun ein gemeinsamer Carport (oder Kleingarage) errichtet werden. Gewünschte Bauweise Holzkonstruktion mit Blecheindeckung. Nach vorne ist das Bauwerk komplett offen geplant, nach hinten mit Holzlamellen (abstand ca. 100mm).
Ich finde keine eindeutige Vorgabe ob das so geht, in einem alten Post schreibt Lutz Battran, offene Kleingaragen (Carports) müssen nach drei seiten offen sein. Das sind die ja eher nicht.
Wer kann mir hier weiterhelfen?
PS. wenn das so geht / gehen würde, könnte es aber doch Problemlos von dem einen zum anderen Gebäude rüber brennen?