hallo Kolleginnen und Kollegen...
es geht um fünf aneinandergebaute Wohngebäude mit KG, EG, OG und zum Ausbau geplantem DG aus den ca. 1950er Jahren.
Jedes Gebäude hat einen eigenen Eingang, eigenes Treppenhaus und jeweils zwei bzw. nach Planung drei Wohnungen.
Allerdings nur eine Heizungsanlage im mittleren Haus!
Grundrisse und Höhenlage sind leider nicht ganz einfach, deshalb ist die Frage nach der Gebäudeklasse aufgetaucht.
Es wird jetzt der DG-Ausbau von zwei Gebäuden beantragt, die nach Höhenlage eindeutig der Gkl 3 zuzuordnen sind!
Von den fünf Gebäuden ist lediglich das mittlere Haus etwas höher und unter Berücksichtigung möglicher Aufenthaltsräume im bisher nicht ausgebauten DG der Gkl 4 zuzuordnen.
Hier besteht nun die Behörde auf Gkl 4 für die beiden beantragten DG-Ausbauten, da keine einzelnen Gebäude vorliegen.
Wie seht ihr das???
Beim Antrag haben wir dazu noch drei Abweichungen beantrag:
1. Brandwände nur bis unter Dachhaut, weil die Wände im betreffenden Bereich der Höhenlage Gkl 3 entsprechen...
(wird akzeptiert)
2. Holztreppen:
Bestandsschutz und zusätzl. automatische RWA-Fernster im DG
3. Decken (erf. F60 bei Gkl 4 - vorh. "ca." F30)
Bestandsschutz und zusätzl. Rauchmelder in den Wohnungen (auch im Bestand)
Für 2. und 3 wird kein Bestandsschutz akzeptiert, da DG nicht ausgebaut war! (Alte Genehmigungsunterlagen gibt es leider nicht!)
Ist das korrekt, da doch die Forderungen 2. und 3 unabhängig vom DG-Ausbau bestehen!
Das war jetzt ziemlich viel... und ich hoffe auf Eure Gedanken, Meinungen usw.
danke
3franken