Hallo Kollegen, -innen.
Thema Brandwand im Industriebau.
Industriebau, 2erdgeschossige Hallen (Hale 1 und Halle 2) werden durch BW getrennt.
Dach von Halle 1 ein paar Meter tiefer als Halle 2.
Die Brandwand soll im Innenbereich und im Außenbereich gedämmt werden.
Angedacht ist die Verklebung eines WDVS PS-Hartschaum B1.
IndBauRL
5.10.2 Brandwände und Wände zur Trennung von Brandbekämpfungsabschnitten sind mindestens 0,5 m über
Dach zu führen; darüber dürfen brennbare Teile nicht hinweggeführt werden.
Bauteile mit brennbaren Baustoffen dürfen in diese Wände nur so weit eingreifen, dass der verbleibende Wandquerschnitt die erforderliche Feuerwiderstandsklasse aufweist.
IndbauRL gibt lediglich vor, dass brennbare Baustoffe über die BW nicht hinweg geführt werden dürfen und, dass der verbleibende Wandquerschnitt bei Eingreifen von nichtbrennbaren Baustoffen die erf. F-dauer aufzuweisen hätte.
Stellt sich für mich die Frage der Zulässigkeit von brennbaren Dämmflächen auf der Brandwand wie beschrieben.
Was meinen die Fachleute hier?
aanke