Brandschutzkonzepte in der heutigen Form wurden früher i.d.R. nicht erstellt. Dies wurde meist über Auflagen im Baubescheid und Roteinträge in den geprüften Genehmigungsplänen gelöst.
Welche "Baupläne" haben Sie denn? Die genehmigten (und gestempelten) Pläne aus dem Bauantrag?
Ansonsten kann man Unterlagen bei der Gemeinde, der Bauaufsichtsbehörde (i.d.R. nur für ein paar Jahre) und dem Staatsarchiv in Amberg erfragen.
Formal benötigen Sie nur ein neues Brandschutzkonzept, wenn es genehmigungpflichtige bauliche oder nutzungsbedingte Änderungen seit der letzten Baugenehmigung gab. Praktisch kann aber auch ein neues Brandschutzkonzept Sinn machen, wenn z.B. Mängel im Bereich Brandschutz vorhanden sind oder die brandschutztechnische Infrastruktur aus heutiger oder nutzungsbedingter Sicht nicht mehr sinnvoll ist.
ich würde Ihnen empfehlen, hier einen Fachmann zu Rate zu ziehen (Brandschutzplaner, Architekt etc.) insbesondere, da sich wohl um Gebäudeklasse 5 und ggf. einen Sonderbau handelt.