Hallo liebe Brandschützer,
ich stehe bei einem Problem etwas auf dem Schlauch bzw. habe wohl den richtigen Ansatz würde mir von erfahrenen Fachplanern gerne eine Bestätigung holen.
In einem Gebäude (BauO NRW, mittlere Höhe, EG-3.OG) ist die Rettungswegsituation doch sehr kritisch. Ich versuche die Gebäudegeometrie mal so gut wie möglich zu beschreiben(echt blöd, dass man keine Pläne einfügen kann ;):
Das Gebäude ist von länglicher Bauart und weißt zwei notwendige Treppenräume auf, welche mit einem notwendigen Flur verbunden sind. Die Treppenräume sind seitlich am Gebäude angeordnet. Einer der beiden Treppenräume ist etwas zur Mitte verrückt, so dass sich ein Stichflur ergibt.
Auf den Stichflur sind im Brandfall nur wenig Menschen angewiesen. Lediglich ein Besprechungsraum für 15-20 Personen schmerzt etwas (ist aber nicht dauerhaft besetzt)
Grundsätzlich würde gemäß BauO ein anleiterbares Fenster ausreichen um den 2. RW sicherzustellen. Leider ist kein Platz für ein Hubrettungsgerät der Feuerwehr. Bevor nun eine Außentreppe gebaut wird die Frage:
Ist ein Stichflur mit der Länge 10m (wir liegen knapp drüber 10,5-11m, als Kompensationsgrund kann eine flächendeckend verbaute BMA genannt werden) aus Praxiserfahrungen umsetzbar? Muss der Stichflur direkt in einen notwendigen Treppenraum führen oder ist es zulässig dass er auf den Flur mit dann zwei Rettungswegen führt (gemäß BauO NRW). Oder sollte der Treppenraum in den Flur gezogen werden? So gelangt man vom Stichflur in den Treppenraum und muss diesen wieder verlassen um in den weiteren Flur zu gelangen. Diese bauliche Maßnahme würde ich ja gerne umgehen.
Ich hoffe es ist nicht so umständlich geschrieben und Gebäudegeometrie ist zumindest für diesen Fall ausreichend beschrieben
Vielen Dank für die Mühe