Im Industriebau werden seit einigen Jahren PIR-Sandwichpaneele mit der Klassifizierung EI30 bzw. EI30ef (nach DIN EN 13501-2) angeboten.
Die Klassifizeierungsberichte werden in der Regel durch anerkannte Materialprüfanstalten durchgeführt. Mir ist aufgefallen das in einem dieser Berichte steht: "... ist keine Typzulassung oder Produktzertifizierung. Es ersetzt nicht einen ggf. erf. bauaufsichtlichen Nachweis ...";
Welchen Wert hat ein solcher Klassifizierungsbericht dann überhaupt? ... kann ich die Sandwichpaneele einfach so einsetzen, bedarf es der Zustimmung im Einzelfall, oder ...?
... und dann noch die Frage: ist ein EI30 klassifiziertes Wandpaneel ohne Angabe der Wirkrichtung automatisch für beide Richtungen klssifiziert, oder bedarf es für die Wirkrichtung O->i der Klassifizierung EI30ef?
Gruß aus dem Norden
Piet